Kanzlei Koshy
Anwalt für Vertragsrecht

Rechtliche Grundlagen des Werklohnanspruchs

Der Werklohnanspruch basiert auf dem Werkvertrag, der in § 631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Deutschland geregelt ist. Ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks (z.B. die Reparatur eines Fahrzeugs, die Entwicklung einer Software oder die Erstellung eines maßgeschneiderten Möbelstücks) und den Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Die Höhe des Werklohns kann frei vereinbart werden, wobei in Ermangelung einer expliziten Vereinbarung die übliche Vergütung als vereinbart gilt (§ 632 BGB).


Fälligkeit des Werklohns
Die Fälligkeit des Werklohns ist ein entscheidender Aspekt, der oft zu Konflikten zwischen Unternehmer und Besteller führt. Gemäß § 641 BGB wird der Werklohn mit der Abnahme des Werks fällig. Die Abnahme ist somit der entscheidende Moment für die Fälligkeit des Werklohns. Probleme entstehen häufig, wenn der Besteller die Abnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Mängel verweigert.

Durchsetzung des Werklohnanspruchs
Zur Durchsetzung des Werklohnanspruchs stehen dem Unternehmer verschiedene Wege offen. Eine Möglichkeit ist die Einreichung einer Werklohnklage. Voraussetzung für eine schlüssige Klage sind der Nachweis eines bestehenden Werkvertrags, die Erbringung der Leistung, die Abnahme der Leistung durch den Besteller und das Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.

Mängel und Gewährleistung
Ein zentraler Streitpunkt im Zusammenhang mit dem Werklohnanspruch sind Mängel am Werk. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. Liegen Mängel vor, hat der Besteller Gewährleistungsrechte. Die Geltendmachung von Mängeln kann die Fälligkeit des Werklohns beeinflussen und erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Rolle des Anwalts für Vertragsrecht
Ein Anwalt für Vertragsrecht kann sowohl Unternehmern als auch Bestellern wertvolle Dienste leisten. Er berät bei der Vertragsgestaltung, unterstützt bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen und vertritt die Interessen seiner Mandanten bei Mängelstreitigkeiten. Die Expertise eines spezialisierten Anwalts ist insbesondere bei komplexen Werkverträgen und hohen Werklohnforderungen unerlässlich.

Praxisbeispiel
Ein Softwareentwickler hat den Auftrag, eine maßgeschneiderte Anwendung für ein Unternehmen zu entwickeln. Nach Fertigstellung verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen angeblicher Funktionsmängel. Der Entwickler beauftragt einen Anwalt für Vertragsrecht, der die Sachlage prüft, die Mängelansprüche des Auftraggebers widerlegt und die Abnahme sowie die Zahlung des Werklohns erfolgreich durchsetzt.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung
Haben Sie Fragen zu Ihrem Werklohnanspruch oder stehen vor Herausforderungen bei der Durchsetzung? Unsere Kanzlei für Vertragsrecht steht Ihnen mit umfassender Beratung und Vertretung zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und sichern Sie sich Ihren Anspruch auf gerechte Vergütung.

 
 
 
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